Mi 23. Jan 2013, 19:33
Pat hat geschrieben:Moin Ike,
ich hab mir mal die von dir genannte Seite angesehen. Die Gewehre dort werden ohne Zündloch ausgeliefert und die Leute schreiben dort auch rein das die Waffen nicht unbedingt Schwarzpulver geeignet sind. Also nicht mal zum Böllern. Vielleicht kauft man deswegen nicht dort.
Gruß Pat
pat, sei versichert, die zündlöcher von loyalist arms sind ebenfalls nicht gebohrt und die läufe sowie der rest der waffen stammt aus der selben indischen fertigung wie auch die waffen aus frankreich. meine 1728er funkt wie der teufel, und der lauf ist absolut top. ich kann da meinem indianischen freund der mohawks nur recht geben - super service der fanzmänner! shipping kosten sind 25€ für die erste muskete, jede weitere 5€ mehr bis zu einem max. betrag - der mir grad nicht einfällt.
aber ist egal, jeder kauft dort wo er möchte - no harms.
allerdings sei mir ein hinweis am rande erlaubt: rein rechtlich sind arbeiten an flintlocks in D erlaubt, auch ohne herstellungslizenz. somit ist das bohren des zündlochs kein rechtliches problem.
was aber gerne vergessen wird, ist, dass in D
zwingend ein beschuss dieser waffen vorgeschrieben ist - denn das bohren des zündlochs macht die deko zu einer waffe. auch wenn das teil "nur zum böllern fürs reenecment" gedacht ist, ist in D ein sog.
böllerbeschuss vorgeschrieben.
selbst wenn man diese waffen nur auf einem befriedetem besitzum hat, könnte man sie theoretisch ohne beschuss haben, darf sie dann aber nicht einem anderen (auch nicht zeitweise) überlassen, denn ein überlassen einer schusswaffe ohne beschuss von privatmann zu privatmann ist in D nicht erlaubt!
wenn nun einer glaubt ein gelände zur schlachtnachstellung sei immer befriedet, der irrt! es gibt im gesetz klare definition zum befriedetem besitztum.
Zuletzt geändert von Ike Godsey am Do 5. Sep 2013, 15:44, insgesamt 1-mal geändert.