Wissenswertes über die Wirtembergischen Herzogl. Wildjaegers




Alles was in den Zeitrahmen passt, aber auf der Falschen Seite des Teiches passiert ist....

Wissenswertes über die Wirtembergischen Herzogl. Wildjaegers

Beitragvon Captain » Di 8. Dez 2015, 18:51

Werte Forumsfreunde,

da nun hier offensichtlich eine längere Beitragspause aufgetreten ist denke ich wäre es vielleicht an der Zeit selbst auch mal wieder etwas aktiv zu werden. Deshalb erlaube ich mir Euch nun auch unsere 18. Jhdt.-Europadarstellung als "Seiner Durchlaucht des Herzogs von Wirtemberg Herzoglichen Wildjaegers" in Freilichtmuseen etc. vorzustellen, nachdem ja unsere 18. Jhdt.-Amerika-Darstellung hinlänglich bekannt ist.
Vielleicht ist es ja für den Einen oder Anderen auch mal ganz interessant zu erfahren wie es sich mit der Jaegerey im Herzogtum Wirtemberg im 18. Jhdt. außerhalb des militärischen Bereiches verhielt. Der nachfolgende gekürzte Beitrag soll ausschließlich zu Eurer Information dienen und wird in etwa so vor dem geneigten interessierten Publikum im Zuge von themenbezogenen Veranstaltungen in entsprechenden Museen gehalten. Deshalb achtet bitte meine Urheberrechte.

Stets zu Diensten

Captain


Wissenswertes über
„Seiner Durchlaucht des Herzogs von Wirtemberg
herzogliche Wildjäger 1750 – 1770“

Als Kriege immer mehr den Berufsmilitärs überlassen und die Duelle streng unterbunden wurden, bot die Jagd dem Adel eine der letzten Gelegenheiten, ritterliche und kriegerische Ausbildung, Körper-beherrschung und Waffengebrauch zu demonstrieren.
Sie wurde zu einem der bedeutendsten Elemente des höfischen Lebens. Nicht nur die aktiven Jäger, der gesamte Hofstaat nahm als Zuschauer teil.
Man genoss das gesellige Ereignis und die Freude, sich in der nach eigenem Ermessen gestalteten Natur aufzuhalten. Dabei wollte man keineswegs auf den gewohnten Luxus und Komfort verzich-ten.
Im 18. Jahrhundert, so auch in der Zeit zwischen 1750 und 1770 gab es noch keinen föderalisti-schen (aus 16 Bundesländern bestehenden) Gesamtstaat Deutschland gemäß dem heutigen Staats-gebilde sondern das sogenannte „Heilige Römische Reich Deutscher Nation“.

Dieses genannte Reich bestand aus sehr vielen Kleinstaaten wie Preußen, Sachsen, Hessen-Cassel, Baden, Wirtemberg, etc. Jeder dieser unzähligen Kleinstaaten wurden von Kleinstaaten-Fürsten wie Herzögen, Grafen, Kurfürsten und Königen regiert.

So regierte zu dieser Zeit in Preußen König Friedrich II. von Preußen, aus dem Hause Zollern und in Wirtemberg Herzog Carl Eugen.

Diese Landesherren waren an und für sich Souveräne. Sie hatten lediglich dem Kaiser des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ – zu dieser Zeit Franz I. (1745 – 1765, danach Joseph II. 1765 – 1790) – Gehorsam zu leisten.
Dem Kaiser stand die „Landschaft“ (ein Rats-Senat) bestehend aus einer Abordnung von Kleinstaa-ten-Landesherren beratend zur Seite. Anordnungen des Kaisers waren für die Kleinstaaten-Landesherren letztendlich bindend und konnten ggf. unter Zwang durchgesetzt werden...

Der Kleinstaat Wirtemberg bestand damals größtenteils aus dem heutigen gleichnamigen Landesteil des Bundeslandes Baden-Württemberg im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland .

Herzog Carl Eugen, geboren 1728, gestorben 1793, regierte den souveränen Kleinstaat Wirtemberg von 1744 bis 1793.
Er hielt sich einen großen Hofstaat von insgesamt 1.800 Personen.

Zu diesem Hofstaat gehörte auch die so genannte Hofjaegerey, insgesamt 222 Mann in hohen und niederen Chargen, welche sich in zwei Gruppen unterteilte – in die Hofstaat-Jaeger am Hofe des Herzogs und die Jaeger in den herzoglichen Forsten.

Diese zivilen Wildjaeger waren für die regelnde Bejagung und Hege des dortigen Wildbestandes, sowie Organisation und Ausrichtung der feudalherrschaftlichen Jagden zuständig. Des Weiteren hatten sie auch die waldpolizeilichen Aufgaben (Verhinderung und Verfolgung der Jagdwilderei etc.) inne.

Noch kurz ein erläuterndes Wort zu den damaligen Wilderern oder auch sogenannten Wildschützen:

Als Wildschützen wurden nur diejenigen betrachtet, welche größeres Wild gewohnheitsmäßig oder unter Bedrohung des Jagdpersonals erlegten.


Es waren dieses aber ihrer großen Mehrzahl nach verkommene
Subjekte, welche zu regelmäßiger Arbeit ungeeignet und diese ver-
schmähend, das leichter zu verdienende Wildererbrot vorzogen; zu
ihnen gesellten sich Verbrecher aller Art, entlassene Beamte namentlich Forst- und Jagdbe-dienstete, Deserteure etc.

Die Wildschützen vereinigten sich nicht selten zu größeren
Banden, welche dem Jagdpersonal förmliche Gefechte lieferten und
auch die Bewohner einzelner Höfe, bisweilen Ortschaften bedrohten,
um von ihnen Unterkunft, Nahrung und Nachricht über das Jagdpersonal zu erlangen.

Gegen solche Wilderer wurde allerdings mit der größten Strenge
und zwar meist mit Leibes- und sogar Lebensstrafe vorgegangen.

Verschärft wurde dieses Vorgehen noch dadurch, dass es ziemlich
allgemein dem Jagdpersonal erlaubt war, auch dann, wenn noch nicht
der Fall der Notwehr vorlag, von seinen Schusswaffen Gebrauch zu machen.
Für die Einlieferung eines Wilderers wurde meist eine Prämie gezahlt, welche für den toten Geringer war als für einen lebendigen.

Streng wurden auch alle Jene bestraft, welche der Wilderei
auf irgendeine Weise, sei es durch Gewährung von Unterkunft
oder durch Abkaufen des erlegten Wildes bzw. der Häute desselben,
Vorschub leisteten.

Die Wildjaeger waren keine Militärs! Lediglich in allerhöchster Landesnot war vorgesehen sie auf freiwilliger Basis in ein militärisches Feld-Jaegerregiment zu überstellen. Sie wurden stets mit bevor-zugter Höflichkeit behandelt.
Beim Hochadel/Adel waren sie hoch angesehen und wohlgelitten, sorgten sie doch nicht zuletzt für die höchst unterhaltsame Kurzweil der Oberschicht.

Erlauben Sie mir ein Beispiel für den Arbeitsaufwand der Wildjaeger allein schon nur für die Unter-haltung der Oberschicht anzuführen:

Anlässlich des Geburtstages des Herzogs, am 11.02.1763 wurde am achten Festtage der Geburtstagsfeierlichkeiten das Jagdfest bei Degerloch abgehalten.
Schon im Jahr 1762 hatte der Herzog bei Degerloch einen See herstellen lassen, 700 Fuß (in heutigen Maßen gerechnet also ca. 201 Meter) lang und 300 Fuß (in heutigen Maßen gerech-net also ca. 86 Meter) breit.
Die umliegenden Ämter mussten 360 Karren stellen und als Arbeiter in erster Linie die beur-laubten Soldaten.
Aus den Regimentern nahm man Handwerker. So entstand der See durch die Arbeit mehrerer Monate; auf der einen Seite war das Wasser von einer Galerie mit Logen und Pavillons umge-ben, auf der anderen stieß es an den Wald.
Für das Fest am 19. Februar 1763 war der See mit allem Zubehör wieder instand gesetzt.
Das für das „Lustjagen“ bestimmte Wild musste durch die Jaeger lebend gefangen, nach Degerloch geliefert und in Behältnisse im Wald am See untergebracht werden; im Ganzen 5.218 Stück, darunter 121 starke und geringe Hirsche, 30 Damhirsche,
150 Rehböcke, 61 Hauptschweine, 180 zweijährige Schweine und Bachen, 89 Frischlinge, 36 Dachse, 207 Füchse, 3.000 Hasen,
197 Fasanen, 530 Feldhühner, 209 Wildenten, 400 Wildtauben,
2 Gemsen, 2 Wölfe, 2 Luchse.
Die Zahl der Zuschauer betrug über 15.000 Personen.

Die "Repartition“ (also Notierung) des in den Herzoglichen Jagdämtern zu fangenden Wildbrets" ergibt z. B. für Waldenbuch: 35 Hirsche, 40 Sauen, 20 Rehböcke, 40 Füchse, 10 Dachse, 500 Hasen, 50 Feldhühner. Alles lebendig abzuliefern und in Käfige zu sperren.

Eine Zeitzeugenaussage eröffnet uns den folgenden Einblick in das Geschehen:

"Gegen zehn Uhr vormittags fuhr der Hof von Stuttgart ab und erblickte bei seiner Ankunft ein Schauspiel, welches ein Nachbild jener berufenen römischen Amphitheater genennet wer-den kann. Pauken und Trompeten schalleten unaufhörlich durch die Luft.
In den Pavillons wurde indessen das Frühstück aufgetragen. Weine von allerhand und den besten Gattungen waren im Überfluss zugegen und die Ergötzlichkeit der Mahlzeit befeuerte die Hofleute noch mehr zu der Jagdlust.
Jetzt gab der Herzog das Zeichen; auf sieben schön gezierten Gondeln fuhren die Jagdoffiziere und Jaeger über den See. Sie landeten, verschwanden im Wald, öffneten die Behälter und trieben aus ihnen das Wild dem See zu. Hier staute sich die Masse; ein Teil suchte zu entflie-hen, andere stürzten in den See. Die Jagdgäste aber standen bequem in ihren Pavillons, ließen sich immer neue Büchsen reichen und richteten ein entsetzliches Blutbad an. Den Jagdtag schloss ein Konzert.“

Den einfachen herzoglichen Wildjaegern oblag es das niedergestreckte noch lebende waidwunde Wild letztendlich vollends abzufangen und damit zu erlösen – eine blutige und der Jagd im eigentlichen Sinne unwürdige Arbeit.
Die Kosten solcher Jagden beliefen sich auf 30.000 bis 60.000 Gulden, das sind nach heutiger Kaufkraft ca. 2,5-5 Millionen Euro.
Wie bereits erwähnt gliederten sich die Dienstgrade der Hofjaegerey in zwei Kategorien – Hofstaat-Jaeger und Jagdpersonal der Herzoglichen Forste:




Die Hofstaat-Jaeger untergliederten sich in folgende Dienstgrade:
Obrist-Jaegermeister, Land-Oberjaegermeister, Vize-Jaegermeister, Jaegermeister, Jagdjunker, Jagdpage, Jagd-Secretarius oder Wildbretschreiber, Pürschmeister, Wildmeister, Büchsenspanner, Jagd-Laquay (Lakei)– diese Hofämter waren ausschließlich dem Adel vorbehalten.

Das Jagdpersonal der Herzoglichen Forste untergliederte sich in folgende Dienstgrade:
Hegereuter (Hege-Reiter), Oberjaeger (Oberchasseur oder Erzchasseur), Jaeger (Chasseur – diese waren die eigentlichen Waldstreifer), Jagdbesuchsknecht, Rüdenknecht, Jaegerpursche (Lehrjunge - bezeichnet im 1. Lehrjahr als Junge oder Hundejunge, im 2. Lehrjahr als Lehrpursche, und im 3. Lehrjahr als Jaegerpursche).

Ein werdender Jaeger hatte eine Lehrzeit in der Regel von 3 Jahren (Behängen), angefangen von der Ausbildung in Jagdhunde-Haltung und -Umgang, über die „Waidgerechtigkeit“ bis hin zum Abschluss, zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wurde der bisherige Jagdlehrling für „wehrhaft“ erklärt. Er erhielt den so genannten „Hirschfänger“. „Hirschfänger“ und „grüne Kleidung“ waren die Insignien der Herzoglichen Wildjäger, denn diese waren nicht uniformiert. Zur damaligen Zeit galt nämlich die Anordnung, dass sich alle Personen die nicht der Herzoglichen Hofjaegerey angehörten „sich einer grünen Kleidung und insbesondere des Hirschfängers zu enthalten haben.“

Als Bezahlung für ihren Unterhalt erhielten die Wildjaeger der Herzoglichen Forste ein Schussgeld, die „Trophäe“ (also Geweih etc.), Haut und minderwertigen Wildbret-Teile des erlegten Wildes.
Schon seit alter Zeit hatte der Jaeger das Recht, die minderwertvollen Teile des Wildes für sich zu nehmen.
Dieses „Jaegerrecht“ bildete früher einen sehr wesentlichen Teil des Einkommens des Jagdpersonals, so dass dieses möglichst viel Wild zu erlegen suchte.
Man bestimmte deshalb, entweder dass für ohne Befehl gefangenes Wild kein „Jaegerrecht“ gegeben werden solle, oder wandelte dasselbe wenigstens teilweise in einen festen Geldbezug um.
Letzteres geschah in der Form des Schussgeldes.
Die Schussgelder, bisweilen ebenfalls »Jaegerrecht« genannt, richteten sich nach der Größe des Wildes, wurden jedoch nur für das selbst gepürschte, nicht aber für das im Zeug oder Garn Gefangene bezahlt.

Quellen:

„Handbuch der Forst- und Jagdgeschichte Deutschlands Band 2,
III. Buch – Vom Schluss des Mittelalter bis Ende des 18. Jahrhunderts (1500 – 1790)“ von
Dr. Adam Schwabbach aus dem Jahre 1888

„Forst-Archiv zur Erweiterung der Forst- und Jagd-Wissenschaft und der Forst- und Jagd-Literatur Band 3“ von
Wilhelm Gottfried von Moser aus dem Jahre 1788

„Neueröffnete Jaeger- Jaegerpractica“ von Heinrich Wilhem Döbel aus dem Jahre 1751

„Aufrichtiger Lehrprinz oder praktische Abhandlung von
dem Leithund“ von Heppe aus dem Jahre 1751

Hauptstaatsarchiv des Landes Baden-Württemberg Stuttgart
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von Anzeige » Di 8. Dez 2015, 18:51

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Re: Wissenswertes über die Wirtembergischen Herzogl. Wildjae

Beitragvon Captain » Mi 9. Dez 2015, 17:14

...von Herzen gerne.

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Zitat: Der Krieg zerstört was der Frieden beschert!
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Re: Wissenswertes über die Wirtembergischen Herzogl. Wildjae

Beitragvon Pat » Do 10. Dez 2015, 05:37

Moin zusammen,

das liest sich sehr interessant. Danke für deine Mühen und Ausführungen.

Gruß Pat
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Re: Wissenswertes über die Wirtembergischen Herzogl. Wildjae

Beitragvon Captain » Fr 11. Dez 2015, 17:13

...es freut mich, dass Euch dieser Artikel angesprochen hat.

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Re: Wissenswertes über die Wirtembergischen Herzogl. Wildjae

Beitragvon Capt. de`Winter » Mo 21. Dez 2015, 10:17

Hallo Captain,
eine ausführliche Ausarbeitung über die Feudaljagden im 18. Jahrhundert im europäischen Raum.
Man muss sich den Aufwand vorstellen, um solch eine Menge Wild zunächst in freier Wildbahn einzufangen, diese hinterher freizulassen, um sie anschließend zu massakrieren. (Von dieser „Jagd“ sind Federzeichnungen erhalten)
Mit der heutigen, wohlgenährten, --harmoniesüchtigen Betrachtungsweise unserer Gesellschaft ist so etwas, --unvorstellbar—
Das Kleine Jägerrecht (noch üblich), dazu gehören Anspruch auf Herz, Leber, Nieren, Lunge und Zunge, Geräusch und Gescheide.
Das große Jägerrecht ist in der heutigen Zeit nicht mehr üblich, es ist jedoch Brauch dass der Schütze die Trophäe bekommt, dass Wildbret gehört dem Jagdausübungsberechtigen.

Weidmannsheil

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Re: Wissenswertes über die Wirtembergischen Herzogl. Wildjae

Beitragvon Captain » Mo 21. Dez 2015, 16:46

Hallo Captain Niklaas de' Winter,

ich muss Euch in allen von Euch angeführten Punkten zu 100 Prozent recht geben. Stimmt einfach. Das war zu damaliger Zeit für die einfachen Jaegers in den herzoglichen Forsten eine absolut nicht ungefährliche und im wahrsten Sinne des Wortes "Schweine-Arbeit".
Das können wir heutigen Jäger - weil in der Materie drin und damit behaftet - einfach am Besten nachvollziehen...

Weidmanns Dank!

Captain


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