Hallo Freunde,
sicher ist es günstiger, sich eine Erlaubnis zu besorgen. Das erspart im Bedarfsfall lange Erklärungen und gibt ein beruhigendes Gefühl.
Tatsächlich ist das Führen einer Steinschlosswaffe nach dem Waffengesetz erlaubnisfrei:
3. Erlaubnisfreies Führen
3.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
Leider kann ich nicht mitkommen, Arthrose überall im Fahrgestell und ein neuerlicher Fersensporn machen es mit leider unmöglich. Verflixt, warum habt Ihr das nicht geplant, als ich noch jünger war?
Aber ich wünsche Euch gutes Vorankommen, laue Nächte, schönes Wetter und allerorten gastfreundliche Menschen!
Lederstrumpf