sicher ist es günstiger, sich eine Erlaubnis zu besorgen. Das erspart im Bedarfsfall lange Erklärungen und gibt ein beruhigendes Gefühl. Tatsächlich ist das Führen einer Steinschlosswaffe nach dem Waffengesetz erlaubnisfrei:
3. Erlaubnisfreies Führen 3.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
Leider kann ich nicht mitkommen, Arthrose überall im Fahrgestell und ein neuerlicher Fersensporn machen es mit leider unmöglich. Verflixt, warum habt Ihr das nicht geplant, als ich noch jünger war? Aber ich wünsche Euch gutes Vorankommen, laue Nächte, schönes Wetter und allerorten gastfreundliche Menschen!
@Nanny: Da müsste mir schon verdammt kalt werden das ich anfange mit meinem Sarge zu kuscheln @Lederstrumpf: Keine Gebrechen vorschützen, wir ziehen dich auch im Bollerwagen hinterher Ich habe mal eine detaillirte Wegbeschreibung auf der Grundlage von Christoph´s Streckenvorschlag heraus gesucht. http://85.214.80.181/cgi-bin/rh.pl?c=r& ... 4319484080
wir wissen das, aber weiß es auch der Streifenbeamte, der Dich kontrolliert? Das ist das Problem. Entweder Gesetzbuch mitnehmen und vor Ort debattieren, ob dieses oder jener Paragraph auch hier zur Anwendung kommt, oder eine Erlaubnis vorzeigen. Letzteres dürfte einfacher sein.
Als ich noch im Spätmittelalter aktiv war hatten wir den betreffenden Absatz aus dem Gesetzt kopiert und eingeschweißt. Diese Karte trugen wir dann immer bei uns wenn wir unter Waffen marschierten. Dann hatten die Ordnungshüter immer was in der Hand mit dem sie arbeiten konnten. Das reichte meistens.
Ich wollte schon modernes Erste-Hilfe-Zeug und ein Telefon mitnehmen, bei der Teilnehmerzahl können wir es uns leider nicht leisten jemand zurück zu lassen...